Anmerkungen zur angeblichen Beschäftigungsquote von „Flüchtlingen“

Vor wenigen Tagen ging eine Nachrichtenmeldung durch die Mainstreammedien, dass ein Viertel aller Flüchtlinge mittlerweile einen Job hätten. Die Mainstreammedien, wie z.B. die tagesschau, verwiesen auf einen Artikel der „Rheinischen Post“, welche wiederum auf eine „Studie“ des „Institut für Arbeit“ (Kurzform: „IAB“) verwies. Das IAB ist eine Forschungseinrichtung der „Bundesagentur für Arbeit“ (Kurzform: BA).

Auf Twitter, aber auch in freien Medien, wurde daraufhin diese Meldung hinterfragt.

Das IAB hat am 30.05.2018 seinen „Zuwanderungsmonitor Mai 2018“ [1] herausgebracht, dieser erscheint monatlich. In diesem steht auf Seite 5, Tabelle 1″ Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen“, in der Zeile „Beschäftigungsquote (in Prozent)“/“März 2018“, für „Kriegs- und Krisenländer“, die Zahl 25,8%. Dieses ist die Zahl, die in den Mainstreammedien herausposaunt wurde und auf deren Basis, dass ein Viertel der „Flüchtlinge“ einen Job hätten. Dieses ist aber sachlich falsch, da sich die Zahl nicht auf Flüchtlinge bezieht, sondern auf alle Personen im erwerbsfähigen Alter (15 – 65) (siehe Fußnote 8, Tabelle 1) aus den Ländern:  Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien (siehe Fußnote 5 der Tabelle 1).

Wie komme ich darauf,  dass diese Zahl sich eben nicht auf Flüchtlinge bezieht? Kurzantwort: Siehe Überschrift  der Tabelle 1 „Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen“. Diese mag, für den einen oder anderen unbefriedigend sein, auch wenn die Antwort 100% korrekt ist. Ich habe aber dennoch eine gute Nachricht, für diejenigen, denen die Kurzantwort unbefriedigend erscheint: Es gibt eine Langantwort!

Wie lässt sich beweisen, dass in der Tabelle 1, alle Personen aus den Ländern „Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien“ gemeint sind und eben nicht nur „Flüchtlinge? Man verifiziert die weiteren Daten gegenüber den Originalquellen, aus denen das IAB die Zahlen entnommen hat und vergleiche, ob diese Originalquellen die Zahlen für Ausländer ausführt oder speziell für „Flüchtlinge“!

In „Beschäftigte (Personen) / Mrz 2018“ / „Kriegs- und Krisenländer“, Tabelle 1, steht die Zahl von ‚288.869″ Personen. Diese Zahl findet sich auch in der Publikation „Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt“ [2] der BA. In der Tabelle 1 „Beschäftigte nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten und Beschäftigungsart“ in „Staatsangehörigkeit und Beschäftigungsart“ / „Nichteuropäische Asylherkunftsländer“ / „März 2018“ / „absolut“ findet sich diese Zahl wieder.

In der Einleitung der Publikation „Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt“ heißt es:

„Weil geflüchtete Menschen bis Mai 2016 in den Arbeitsmarktstatistiken der BA nicht direkt erkannt werden konnten, wurde für die Analyse der Auswirkungen der Fluchtmigration auf den Arbeitsmarkt das Aggregat „Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem der zugangsstärksten Herkunftsländern von Asylbewerbern“ oder kurz „Asylherkunftsländer“ gebildet. In das Aggregat wurden die nichteuropäischen Länder aufgenommen, die in den letzten Jahren zu den Ländern mit den meisten Asylerstanträgen gehörten; es umfasst folgende acht Länder: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. […] Mit dem Berichtsmonat Juni 2016 begann die Berichterstattung über arbeitsuchende und arbeitslose Flüchtlinge.1 Das Aggregat der Asylherkunftsländer hat aber den Vorteil, dass nur mit dieser Abgrenzung Auswertungen in der Beschäf-tigungsstatistik und lange Zeitreihen möglich sind und nur so der Arbeitsmarkt insgesamt in den Blick genommen werden kann, weshalb in dieser Hintergrundinformation weiterhin dieses Aggregat verwendet wird.“

Und im folgenden Absatz heißt es dann:

„Die absolute Zahl der Beschäftigten, Arbeitslosen und Leistungsbezieher mit den aufgelisteten Nationalitäten darf aber nicht mit der unbekannten Zahl der zuletzt Eingewanderten in dem jeweiligen Arbeitsmarktstatus gleichgesetzt werden. Denn in den absoluten Zahlen sind auch Personen enthalten, die schon lange in Deutschland leben. Entscheidend sind die Veränderungen in den Zeitreihen, die plausibel im Zusammenhang mit der aktuellen Migration gesehen werden können.“

Diese Publikation unterscheidet zusätzlich aber „Beschäftigte nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten und Beschäftigungsart“ in „sozialversicherungspflichtige Beschäftigte“ und „ausschließlich geringfügige Beschäftigte“. Wir kommen auf diese Unterscheidung später zurück.

In „Zuwanderungsmonitor Mai 2018“, Tabelle 1, „Arbeitslosigkeit (Personen)“ / „Mai 2018“ / für „Kriegs- und Krisenländer“ findet sich die Zahl von 189.488 Personen. Diese Zahl findet sich auch im „Migrations-Monitor: Personen im Kontext von Fluchtmigration (Monatszahlen)“ / „Mai 2018“ im Tabulator 3, Tabelle 3, „Staatsangehörigkeit“ / „dav.: Asylherkunftsländer“ / „Rechtskreise SGB II und SGB III“ / „Bestand Arbeitslose (7)“ wieder [3]. Diese Tabelle weist explizit „Arbeitslose im Kontext von Fluchtmigration, absolut (8)“ mit einem Wert von 149.429 Personen aus. Der Anteil zur Gesamtzahl beträgt 79%. Die Zahl von 189.488 Personen bezieht sich also auf alle Personen die aus den Ländern Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien kommen und eben nicht nur auf „Flüchtlinge“.

Zusätzlich findet sich im „Migrations-Monitor: Personen im Kontext von Fluchtmigration (Monatszahlen)“ / „Mai 2018“ im Tabulator 3, Tabelle 3, „Staatsangehörigkeit“ / „dav.: Asylherkunftsländer“ / „Rechtskreise SGB II und SGB III“ / Bestand Arbeitssuchende“, die Zahl der Arbeitssuchenden für diese Länder mit 504.098.

Ein Abgleich des „Bevölkerungsstand (Personen)“ ist nicht exakt möglich, da keine monatliche Zahlen aus dem Ausländerzentralregister vorliegen, sondern lediglich Zahlen des „Statistischen Bundesamtes“ zum Stichtag 31.12.2017. Entsprechende Zahlen wurden in der Publikation „Ausländische Bevölkerung – Fachserie 1 Reihe 2 – 2017“ veröffentlicht. Hier findet sich die Zahl für Ausländer (insgesamt) in Höhe von 10.623.940 Personen wieder. Für die Länder „Afghanistan, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Syrien“ beträgt diese Zahl an Personen 1.420.135; es fehlen hier die Länder „Eritrea“ und „Somalia“. Für die Alterskohorte der 15-65-jährigen beträgt die Zahl der Ausländer insgesamt 8.427.090. und für die Länder „Afghanistan, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Syrien“ 1.003.815 Personen. Der Zuwanderungsmonitor geht für März 2018 für die Alterskohorte der 15-65-jährigen von 1.119.647 Personen aus.

Als Fazit lässt sich ziehen, dass die sogenannten „Qualitätsjournalisten“ Fake-News produziert haben, indem sie den „Zuwanderungsmonitor Mai 2018“ falsch zitiert haben. Die Zahl 25,8% bezieht sich auf alle Personen aus „Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien“ und eben nicht nur auf „Flüchtlinge“.

Wir hatten oben aus der Publikation „Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt“ der BA die Zahl der Beschäftigten zitiert und dabei festgestellt, dass diese anders als der „Zuwanderungsmonitor Mai 2018“, die Zahl der Beschäftigten unterteilt in „sozialversicherungspflichtige Beschäftigte“ und „ausschließlich geringfügige Beschäftigte“.  Es werden 222.669 „sozialversicherungspflichtige Beschäftigte“ und 66.200 „ausschließlich geringfügig Beschäftigte“ ausgewiesen. Dieses ergibt ein Verhältnis von 77,1% „sozialversicherungspflichtige Beschäftigte“ und 22,9% „ausschließlich geringfügig Beschäftigte“. Zum Vergleich, für die deutsche Bevölkerung beträgt diese Quote 87,1% zu 12,9%.

 

Quellen:

[1] „Zuwanderungsmonitor Mai 2018

[2] Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt

[3] Migrations-Monitor: Personen im Kontext von Fluchtmigration – Deutschland, Länder, Kreise, Agenturen für Arbeit und Jobcenter (Monatszahlen) – Mai 2018

[4] Ausländische Bevölkerung – Fachserie 1 Reihe 2 – 2017

 

 

 

 

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3 Kommentare zu „Anmerkungen zur angeblichen Beschäftigungsquote von „Flüchtlingen“

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