Wie FakeNews sich verbreiten – Der Fall Skripal: Die NOZ, ein angebliches völkerrechtliches Gutachten, die SED und die Abschreibermedien

Gestern stieß ich bei Twitter auf einen interessanten Tweet zum Thema „Skripal“. Verwiesen wurde ich auf einen Artikel im „contra-magazin“, mit der Überschrift „Fall Skripal: Bundestagsgutachten sieht keine Versäumnisse Russlands“ [1]. Im ersten Absatz heißt es:

Zu diesem Schluss kommt eine „Völkerrechtliche Bewertung des Falls Skripal“, die der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vorliegt. Ferner hält das Gutachten fest: „Die Verantwortung Russlands für das Attentat auf den Ex-Agenten Skripal in Großbritannien ist bis heute nicht nachgewiesen.“

 

Der Klassiker unter den heutigen Nachrichtenportalen, man verweist auf eine andere Zeitung oder Nachrichtenportal und zitiert ausgiebig. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ liegt also eine „Völkerrechtliche Bewertung des Falls Skripal“ vor. Der Artikel der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ findet sich auf deren Webseite unter dem Titel „Fall Skripal: Bundestagsjuristen sehen keine völkerrechtlichen Versäumnisse Russlands“ [2].

Die NOZ schreibt im ersten Absatz:

Osnabrück. Einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zufolge hat sich Russland bei der Aufklärung im Fall des vergifteten Ex-Agenten Skripal in London im Einklang mit internationalem Recht und dem Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ) verhalten. Zu diesem Schluss kommt eine völkerrechtliche Bewertung, die unserer Redaktion vorliegt.

Und weiter:

Das Gutachten hält außerdem fest: „Die Verantwortung Russlands für das Attentat auf den Ex-Agenten Skripal in Großbritannien ist bis heute nicht nachgewiesen.“

Unter dem presseportal findet sich die Meldung der NOZ mit folgender Überschrift: „NOZ: Fall Skripal: Bundestagsgutachten sieht keine völkerrechtlichen Versäumnisse Russlands“ [3].

Im ersten Absatz heißt es in dieser Meldung:

Osnabrück. Einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zufolge hat sich Russland bei der Aufklärung im Fall des vergifteten Ex-Agenten Skripal in London im Einklang mit dem Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ) verhalten. Zu diesem Schluss kommt eine „Völkerrechtliche Bewertung des Falls Skripal“, die der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitag) vorliegt. Ferner hält das Gutachten fest: „Die Verantwortung Russlands für das Attentat auf den Ex-Agenten Skripal in Großbritannien ist bis heute nicht nachgewiesen.“

Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags [5] findet sich auf der Webseite des Bundestags[4] und wurde am 29.05.2018 fertiggestellt. In der Einleitung, vierter Absatz heißt es:

Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) kam im April 2018 zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem in Salisbury eingesetzten Gift um das Nervengift Nowitschok handele, ließ aber die Frage der Urheberschaft des Anschlags offen.6
Die Ermittlung von Tätern gehört auch nicht zu den Aufgaben der Organisation. Zur Tatsachenfrage, ob Russland den Anschlag von Salisbury zu verantworten hat, nehmen die Wissenschaftlichen Dienste keine Stellung.

Die fettgedruckten Passagen sind auch im Gutachten fettgedruckt hervorgehoben. Ich darf den letzten Satz nochmal zitieren:

Zur Tatsachenfrage, ob Russland den Anschlag von Salisbury zu verantworten hat, nehmen die Wissenschaftlichen Dienste keine Stellung.

Und was behauptet dagegen die NOZ:

„Die Verantwortung Russlands für das Attentat auf den Ex-Agenten Skripal in Großbritannien ist bis heute nicht nachgewiesen.“

Ein klassischer Fall von Fake-News. Das Gutachten nimmt hierzu gar keine Stellung. Und auch die „Organisation für das Verbot chemischer Waffen“ (OPCW), ließ diese Fragen offen.

Die NOZ zitiert zum Schluss ihres Artikel eine Politikerin der Linken:

Die Linkspartei sieht in der Bewertung des Wissenschaftlichen Dienstes eine Bestätigung dafür, „dass die Reaktion der Bundesregierung nach der mutmaßlichen Giftattacke im britischen Salisbury übereilt und unseriös war“. Das sagte die Linken-Außenexpertin, Heike Hänsel, der „NOZ“. Die Ausweisung russischer Diplomaten, der sich auch die Bundesregierung angeschlossen habe, sei daher „nicht akzeptabel und eher Teil einer Kampagnenpolitik gegen Russland denn seriöse Außenpolitik, die rechtsstaatlichen Kriterien folgt“, sagte Hänsel weiter und forderte die Bundesregierung auf, die „Ausweisungen rückgängig zu machen.“

Wir halten fest. Die Linken-Politikerin Heike Hänsel behauptet also, dass die Reaktion der Bundesregierung nicht nur „unseriös“ war, sondern, dass diese auch nicht nach „rechtsstaatlichen Kriterien“ erfolgt ist.

Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste beschäftigt sich in Kapitel 2 zunächst einmal mit den Möglichkeiten die ein Staat hat, um geg.falls auf völkerrechtswidriges Verhalten eines Staates zu reagieren.

Staaten können völkerrechtlich in unterschiedlicher Weise auf völkerrechtswidriges Handeln eines anderen Staates reagieren. Zu den repressiven, auf (Wieder)-Beachtung des Völkerrechts gerichteten Mitteln gehören die sog. völkerrechtlichen Gegenmaßnahmen (countermeasures) 8 – also Repressalien (reprisals) in Gestalt von wirtschaftlichen Zwangsmitteln (Wirtschaftssanktionen) – sowie Retorsionen.

Und danach weiter:

Mit der Ausweisung von russischen Diplomaten haben Großbritannien und andere NATO- bzw. EU-Mitgliedstaaten als Reaktion auf das Attentat von Salisbury auf eine klassische völkerrechtliche Retorsionsmaßnahme zurückgegriffen.
Art. 9 Abs. 1 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WÜD)13 gewährt jedem Staat das Recht, Diplomaten eines fremden Staates ohne Begründung auszuweisen: […]

Um dann schlussendlich bezüglich dieses Sachverhaltes festzustellen:

Auch ist es für die Retorsionsmaßnahme rechtlich gesehen unerheblich, ob das Attentat von Salisbury Russland zuzurechnen ist oder nicht. Die Ausweisung von russischen Diplomaten ist daher aus völkerrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.

Die Wissenschaftlichen Dienste sehen also keinen Verstoß nach rechtsstaatlichen Kriterien, so wie es die Linken-Politikerin behauptet. Interessanterweise unterlässt es die NOZ, darauf hinzuweisen, dass die Wissenschaftlichen eben keinen Verstoß der Bundesregierung bei der Ausweisung von Diplomaten gegen rechtsstaatliche Kriterien sehen. 

Googeln man nach der Schlagzeile, so stösst man auf eine Reihe von Artikeln, die sich alle auf den Artikel der NOZ beziehen. Diese Zeitungen zitieren ausgiebig das Fake-Zitat: „Die Verantwortung Russlands für das Attentat auf den Ex-Agenten Skripal in Großbritannien ist bis heute nicht nachgewiesen.“ Aber auch die Aussagen der Linke werden unkommentiert zitiert.

Warum sind Journalisten nicht in der Lage Meldungen anderer Zeitungen oder Nachrichtenagenturen zu verifizieren? Warum können Sie – wie im diesen Fall – nicht einfach selber suchen und mindestens „überfliegen“ was die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages wirklich in ihrem Gutachten geschrieben haben?

[1] https://www.contra-magazin.com/2018/06/fall-skripal-bundestagsgutachten-sieht-keine-versaeumnisse-russlands/

[2] https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/1253913/skripal-bundestagsjuristen-sehen-keine-versaeumnisse-russlands

[3] https://www.presseportal.de/pm/58964/3964809

[4] https://www.bundestag.de/analysen

[5] https://www.bundestag.de/blob/558946/b89eccb15fd1a5b926fa8ca5f2267771/wd-2-040-18-pdf-data.pdf

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