Im ersten Teil der „Anmerkungen zur PKS 2017“ hatten wir ausgeführt, dass ein Rückgang der Straftaten die in die PKS eingeflossen sind unterschiedliche Gründe haben kann. Wir hatten dabei vier prinzipielle Gründe ausgearbeitet:
- Verhaltensänderungen
- Abarbeitung/Backlog der Vorgänge, damit sie überhaupt in der PKS auftauchen
- Filtern von Vorgängen
- Tricksen
Im diesem zweiten Teil wollen wir uns ein wenig näher mit den in der PKS 2017 aufgeführten Zahlen beschäftigten.
Die absoluten Straftaten betragen für 2017 5.761.984, im Jahr 2016 betrugen diese 6.372.526, das ergibt einen prozentualen Rückgang von 9,6%. Das ist jene Zahl die in den Mainstreammedien lautstark herausposaunt wurde. In der PKS heisst es aber im Anschluss an Tabelle „3.1-T01 Kriminalität insgesamt“:
Der Rückgang der Fall- und Tatverdächtigenzahlen liegt in der stark gesunkenen Anzahl der ausländerrechtlichen Verstöße (z.B. unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt) im Zusammenhang mit Migrationsströmen begründet.
Und in der darunterliegenden Tabelle „3.1-T02“ sind die „Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtlichen Verstösse“ aufgeführt. Hier sind für 2017 5.582.136 aufgeführt, im Jahr 2016 betrugen diese 5.884.815, das ergibt einen prozentualen Rückgang von 5,1% und einen absoluten Rückgang von 302.679.
Bei den Straftatengruppen überwiegt die Diebstahlkriminalität mit 2.092.994, diese stellt einen Anteil von 37,5% aller „Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtlichen Verstösse“ dar. 2016 gab es 2.373.774 Fälle der Diebstahlkriminalität, d.h. es gab einen absoluten Rückgang von 280.780 Fällen, was einen prozentualen Rückgang von 11,8% ergibt. Vergleicht man diesen absoluten Rückgang mit dem Gesamtrückgang der „Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtlichen Verstösse“ von 302.679, so beträgt das Delta hier 21.899 Fälle. Nimmt man diesen Rückgang mit den „Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtlichen Verstösse“ so sieht man das es hier nur einen Rückgang der Straftaten von 0,4% gibt. Man vergleiche dieses mit den Mainstreammedien herausposaunten Rückgang von 9,6%.
Insofern ist es interessant einen näheren Blick auf die einzelnen Zahlen der Straftatengruppe „Diebstahl“ der Bundesländer zu werfen.
Die einzelnen Bundesländer mit den größten Absolutabweichungen von 2016 zu 2017 sind die folgendent:
- Nordrhein-Westfalen: 86.091 (2017: 549.916; 2016: 636.007)
- Berlin: 42.808: (2017: 228.072; 2016: 270.880)
- Baden-Würtemberg: 25.123 (2017: 187.899; 2016: 213.022)
- Niedersachsen: 22.877 (2017: 183.166; 2016: 206.053)
- Bayern: 17.082 (2017: 163.178; 2016: 180.260)
- Hessen: 14.755 (2017: 14.755; 2016:141.410)
Insofern lohnt es sich näher einen Blick auf die Unterstraftatengruppen im Bereich Diebstahl der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Berlin und Baden-Würtemberg, da diese alleine einen Anteil von 54% der Straftatengruppe „Diebstahl“ ausmachen.
Auffallend ist dabei, dass für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Berlin und Baden-Würtemberg keine Jahrbücher bzw. die ausführlichen Tabellen veröffentlicht worden sind (Stichtag 19.06.2018). Vorbildlich in dieser Gruppe ist hierbei das Bundesland Bayern, welches diese Tabellen auch als CSV-Dateien anbietet. Für das Saarland lässt sich noch nicht einmal ein Kurzbericht auffinden. Jedes Bundesland hat selbstverständlich – ganz im Sinne des Föderalismus – seinen eigenen Aufbau bei der PKS bzw. den aufzufindenden Kurzberichten. Orientierung würden hierbei Berichte bieten bei denen zumindest die Grundtabelle „Straftaten“ veröffentlicht werden würden, so dass anhand der „Schlüsselzahl der Tat“ ein einfacher Vergleich möglich ist.
In Nordrhein-Westfalen ist der PKS-Übersicht (am 19.06.2018 standen noch kein PKS-Jahrbuch bzw. die ausführlichen Tabellen zur Verfügung) die folgenden Absolutabweichungen für die ausgeführten Straftaten zu entnehmen:
- Fahrraddiebstahl: 7.012 (2017: 73.677; 2016: 80.689)
- Taschendiebstahl: 9.715 (2017: 41.178; 2016: 50.893)
- Wohnungseinbruchdiebstahl: 13.521 (2017: 39.057; 2016: 52.578)
- Ladendiebstahl: 7.303 (2017: 89.450; 2016: 96.753)
- Diebstahl von Kraftwagen: 448 (2017: 7.070; 2016: 7.518)
- Diebstahl an/aus Kraftzeugen: 12.691 (2017: 83.799; 2016: 96.490)
In Summe sind dieses 60.690 aufgeführte Straftaten. Leider ist dem Bericht (aktuell) nicht die Detailauflistung zu entnehmen und somit auch nicht woher der Rückgang der restlichen 35.401 Diebstahldelikte stammt. Kann es wirklich stimmen, dass es hier diese Rückgange gegeben hat. Liegt es daran, dass die Bürger hier präventiver geworden? Oder sind die Fälle noch nicht zu Ende ermittelt und somit nicht in die Statistik eingeflossen? Oder wurde hier ein wenig getrickst?
In Berlin ist der PKS-Übersicht (am 19.06.2018 standen noch kein PKS-Jahrbuch bzw. die ausführlichen Tabellen zur Verfügung) folgendes zu entnehmen:
Das Diebstahlsphänomen mit den höchsten absoluten Fallzahlen ist der Ladendiebstahl (34.804 Fälle) gefolgt vom Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen (32.740 Fälle), dem Fahrrad-diebstahl (30.325 Fälle) sowie dem Taschendiebstahl (27.119 Fälle).
Besonders deutlich waren die Rückgänge beim Taschendiebstahl (-17.603 Fälle, -39,4%), beim Fahrraddiebstahl (-4.093 Fälle, -11,9%), beim Kellereinbruch (-2.938 Fälle, -17,0%), beim Wohnraumeinbruch (-2.927 Fälle, -25,4%), beim Ladendiebstahl (-2.265 Fälle, -6,1%), beim einfachen Diebstahl in/aus Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen (-1.205 Fälle, -23,8%) aber auch beim Büro-/Firmeneinbruch (-825 Fälle, -21,6%), beim Diebstahl von Kraftwagen (-683 Fälle, -9,3%) sowie beim Diebstahl von Mopeds und Krafträdern (-484 Fälle, -22,7%).
In Baden-Würtemberg ist der PKS-Meldung (am 19.06.2018 standen noch kein PKS-Jahrbuch bzw. die ausführlichen Tabellen zur Verfügung) folgendes zu entnehmen:
Mit 187.899 Straftaten (2016: 213.022) machen die Diebstahlsdelikte rund ein Drittel aller Straftaten aus – und gehören zu einem Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit. Zum zweiten Mal in Folge sind die Zahlen in diesem Deliktsbereich rückläufig. Der Rückgang um 11,8 Prozent spiegelt sich insbesondere beim Ladendiebstahl (-8,7 Prozent), beim Taschendiebstahl (-21,2 Prozent) und beim Trickdiebstahl (-24,6 Prozent) wider.
Die PKS 2017 führt insgesamt 417.820 Tatverdächtige bei der Straftatengruppe „Diebstahl insgesamt“, davon sind 257.208 Deutsche und 160.612 Ausländer. Das bedeutet 62% der Tatverdächtigen sind Deutsche und 38% Ausländer. Die PKS berechnet keine TVBZ und begründet dieses wie folgt:
Für die nichtdeutschen Tatverdächtigen werden keine TVBZ berechnet, da die Bevölkerungsstatistik bestimmte Ausländergruppen, die in der PKS als nichtdeutsche Tatverdächtige gezählt werden, wie beispielsweise
Personen ohne Aufenthaltserlaubnis, Touristen/Durchreisende, Besucher, Grenzpendler und Stationierungsstreitkräfte, nicht enthält.
Dazu sei angemerkt, dass in früheren PKS dieses sehr wohl ausgewiesen wurde und z.B. explizit Tatverdächtigte Gesamt über alle Straftaten oder aber für bestimmte Straftaten(gruppen) ausgewiesen wurde. Die Ausführungen bzgl. der Bevölkerungsstatistik sind nicht stringent, da mindestens eine Ausführung nach Aufenthaltsanlass möglich wäre.
Wie wir oben festgestellt hatten, hat in Berlin die Straftat „Taschendiebstahl“ den größten Rückgang in der Straftatengruppe „Diebstahlkriminalität“ verzeichnet. Deshalb lohnt es sich einen genaueren Blick darauf zu werfen. Zu den Tatverdächtigen beim Taschendiebstahl führt die PKS aus:
Zum Taschendiebstahl wurden 1.244 Tatverdächtige ermittelt, darunter 1.107 Nichtdeutsche (89,0%). 39,7% aller ermittelten Tatverdächtigen hatten die rumänische Staatsangehörigkeit. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ohne festen Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz (sogenannte „reisende Täter“) an allen Tatverdächtigen betrug 66,5%.
Der Anteil von Kindern und Jugendlichen an allen Tatverdächtigen betrug 13,5%.
Die Mehrzahl der „reisenden rumänischen Tatverdächtigten“ wäre vermutlich in den 50er Jahren unter „Landfahrer“ aufgetaucht. Wer also nicht beklaut werden müsste, muss sich nüchtern betrachtet von diesen Personen fernhalten. Er muss anders als es uns die Politik versucht einzureden, diskriminieren. Wenn 90% dieser Taschendiebstähle von Ausländern und 37,7% „Rumänen“ (wir wissen das es eher Landfahrer sind), dann ist es tunlichst angebracht diese Personen auf Abstand zu halten.
Die Berliner PKS gibt auch eine Erklärung, woher der starke Rückgang bei den Taschendiebstahlen zurückzuführen ist.
Neben der Durchführung vielfältiger, lageangepasster präventiver Maßnahmen, wurde der re-pressive Ansatz im Bereich der qualifizierten Sachbearbeitung grundsätzlich beibehalten. Da es sich bei den vorrangig durch Kräfte der spezialisierten operativen Taschendiebfahndung festgenommenen Personen zum großen Teil um reisende osteuropäische Täter ohne festen Wohnsitz handelte, wurde grundsätzlich eine Einlieferung zur Prüfung der Haftgründe verfügt. Durch intensive Prüfung aller Begleitumstände ließ sich für die beteiligten Tatverdächtigen re-gelmäßig mindestens eine Gewerbsmäßigkeit – meist auch mit internationalen Bezügen – nachweisen. Dieser Auffassung schloss sich auch die Justiz an, so dass die Haftbefehlsquote deutlich von 66,8% auf 81,9% gesteigert wurde. Dadurch konnten frühzeitig die Begehung bzw. Fortsetzung von Serientaten verhindert, die Strukturen einschlägiger Tatverdächtigen-gruppierungen nachhaltig gestört und die Tatverdächtigen an einer temporären örtlichen Etablierung gehindert werden.
Leider enthält die PKS 2017 für Berlin keine Fallzahlen der Tatverdächtigte, so dass eine Überprüfung dieser Behauptung nicht möglich ist. Nüchtern betrachtet müssten die (absoluten) Taschendiebstähle zurückgehen, die Anzahl der Tatverdächtigen aber eben nicht.
Die von der Jubelpresse, aber auch von den einzelnen LKAs bzw. den Innenministerien geäußerten Aussagen bzgl. des Rückgangs der Straftaten sind weit weniger erfreulich, wie sie versuchen es uns glaubhaft zu machen. Ein Rückgang – und das liegt in der Natur der Sache – ist bei den ausländerrechtlichen Verstößen zu verzeichnen. Darauf folgen die Diebstähle. Ob es bei diesen Straftatengruppe wirklich so einen Rückgang gegeben hat und ob dieser auf die Polizeimassnahmen zurückzuführen oder auf dem geänderten Verhalte der Bürger, ist der PKS überhaupt nicht zu entnehmen. Wie im Teil 1 ausgeführt, mag es Rückgänge von Straftaten – insbesondere bei den Diebstahlzahlen – gegeben haben, wenn diese aber dadurch „erzielt“ wurden, dass die Bürger solche Ansammlungen (Weihnachtsmärkte etc.) meiden, dann sinkt die Lebensqualität. Zudem lässt sich durchaus spekulieren, dass die Bürger Strafanzeigen überhaupt nicht mehr anzeigen, weil sie dieses von vornherein als aussichtslos sehen. Auch Pressemeldungen dahingehend, dass die Polizei z.B. in Schleswig-Holstein, einfache Ladendiebstähle nicht verfolgen, haben eine „abschreckende“ Wirkung bzgl. des Anzeigeverhaltens der Bevölkerung.
Ein Kommentar zu „Anmerkungen zur PKS 2017 – Teil 2“