Nachdem ich ein stiller Mitleser des „Das Männermagazin“ von Leutnant Dino bin und in den Kommentarzeilen von einem Kommentarschreiber „der Unbestechliche“ behauptet wurde, dass einige „Unterhaltspreller“ im Gefängnis sitzen, will ich mich mal dieser Frage widmen.
Wie viele Personen sind nach § 170 Verletzung Abs. 1 der Unterhaltspflicht in einem Jahr abgeurteilt wurden?
Diese Zahlen finden sich nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), da diese eine Ausgangsstatistik und so etwas wie eine Arbeitsstatistik der Polizei ist. Es gibt die Statistiken der Rechtspflege, die beim Statistischen Bundesamt zu finden sind. Dort findet sich auch die Publikation „Fachserie 10 Reihe 3 – Strafverfolgung“, aktuell existiert nur die Statistik bis 2016. Werfen wir einen Blick hinein.
2016 wurden 2.465 Personen abgeurteilt wegen § 170 Abs. 1, davon waren 2.388 Männer. Von diesen 2.465 wurden 1.196 verurteilt, davon waren 1.174 Männer. Mit Strafvorbehalt (§59 Strafvorbehalt) wurden 218 verurteilt (davon 208 Männer). Somit wurden 1.269 Personen mit anderen Entscheidungen abgeurteilt. Bei 1.217 Personen wurde das Verfahren eingestellt (davon 1.166 Männer), 50 wurden freigesprochen (davon 46 Männer) und bei 2 (davon 2 Männer) wurde von Strafe abgesehen.
Freiheitsstrafen und Strafaussetzung
Von den 1.196 Verurteilten wurden 725 (davon 713 Männer) zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, bei denen wurde aber in 702 Fällen (davon 690 Männer) eine Strafaussetzung beschlossen. 364 wurden zu einer Freiheitsstrafe von unter 6 Monaten verurteilt, bei denen bei 354 eine Strafaussetzung beschlossen wurde. 220 wurden zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, bei denen in 214 Fällen eine Strafaussetzung beschlossen wurde. 90 wurden verurteilt zu einer Freiheitsstrafe, davon 88 mit Strafaussetzung. 49 zwischen 9 Monaten und einem Jahr, davon 44 mit Strafaussetzung. 2 mit einer Freiheitsstrafe zwischen 1 und 2 Jahren, davon 2 mit Strafaussetzung.
Geldstrafen
Zu einer Geldstrafe wurden 471 (davon 461 Männer) verurteilt. 5 bis 15 Tagessätze erhielten 3. 59 (davon 58 Männer) wurden verurteilt zu 16 bis 30 Tagessätzen. Zu Tagessätzen von 31 bis 90 wurden 332 verurteilt (davon 323 Männer). 74 wurden zu Tagessätzen von 91 bis 180 verurteilt, und 3 zu Tagessätzen von 181 bis 360.
Fazit
In 2016 wurden 23 Männer zu einer Freiheitsstrafe ohne Strafaussetzung verurteilt, und 0 Frauen.
Quellennachweise
Hat dies auf Nicht-Linke Blogs rebloggt.
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