Der globale Migrationspakt: Das Narrativ des Klima“migranten“

Über den „Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ (im weiteren Verlauf „globalen Migrationspakt“ genannt) ist schon einiges niedergeschrieben wurden. So z.B. auf Tichys Einblick, Stefan Aust in der Welt, eine kommentierte Fassung der Jungen Freiheit und auch Thilo Sarrazin hat auf der Achse des Guten diesen kurz kommentiert. Natürlich existieren auch noch diverse Weiss-Wasch-Artikel in diversen Mainstreamartikeln, aber auch diverse Kommentierungen von Staats- und Völkerrechtlern.

Ich habe den globalen Migrationspakt zum ersten Mal vor einigen Wochen gelesen und diverse Punkte haben mich stutzig gemacht, einige waren lustig (weil dämlich) und einige nur ärgerlich (ich dachte die wollen alle verarschen). Ein Punkt ist mir aber die ganze Zeit im Gedächnis hängen geblieben und über diesen Punkt habe ich länger gegrübelt und eigentlich dadrauf gewartet, dass irgendwer dazu etwas schreibt. Hat aber keiner, zumindestens mit einer gewissen Tiefe. Es geht um jene Passagen in denen immer wieder betont wird, dass Migrantenbewegungen auch ausgelöst werden können durch „plötzliche und schleichende Naturkatastrophen, die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels, Umweltzerstörungen […]“. Ich hatte mich gefragt, unabhängig von vielen weiteren Punkten, wie dieses zum Narrativ der sicheren, geordneten und regulären Migration passt. Als ich den Text las, hatte ich sofort im Hinterkopf, dass doch hier ein weiteres Einfallstor, quasi ein trojanisches Pferd, eingebaut wurde um die Aufnahme von weiteren „geflüchteten“ Migranten zu rechtfertigen. Motto: „Seht her, die sind nur deshalb hier, weil ihr mit euren Dieselfahrzeugen und Kohlestrom die Umwelt verschmutzt und die Klimakatastrophe herbeiführt“. Das ist natürlich das Narrativ, welches von Linken verbreitet wird, nachdem sich herausgestellt hat, dass die vorherigen Narrative – man könnte auch von dreisten Lügen sprechen – ausgelutscht sind und, obwohl die Demagogen vom Staatsfunk fleissig trommeln, die Mehrheit vermutlich daran nicht glaubt. Es sind die Narrative: Die „Flüchtlinge“ sind alle aus Syrien, die Mehrheit sind Frauen und Kinder (mit Kulleraugen), das sind Fachkräfte (Sorte Mediziner und Ingenieure). Wie gesagt, damit kann man kaum noch einen vom Ofen hervorlocken, ausser vielleicht ein paar Älteren Herrschaften im Altenheim (Hauptwählergruppe CDU, ausser bei der Wahl zum Hessischen Landtag), die vom Staatsfunk zugedröhnt werden und nicht nach draussen kommen. Fast jeder kann es mit offenen Augen sehen und teilweise auch lesen, dass diese Narrative alle gelogen sind. Da wird dieses neue Narrativ erzählt, neben den weiteren z.B. Kolonialisierung und Sklaverei. Genau dieses neue Narrativ – Fluchtursache Klimawandel und der Westen ist schuld – ist im  Migrationspakt eingebaut und ich fragte mich, wie er dort wohl hineingekommen ist. Aber kommen wir, vielleicht auch für diejenigen die den Pakt noch nicht so genau gelesen haben, und zitieren einfach einmal die Passagen, in denen immer wieder diese „Fluchursache Klimawandel“ genannt. Mal direkt, mal indirekt. Hierzu sollte angemerkt werden, dass der Pakt aus 23 Zielen und Verpflichtungen besteht. Es gibt Ziele und man verpflichtet sich diese zu verwirklichen! Das verwundert den einen oder  anderen, da dieser doch rechtlich nicht bindend sei – Hereingefallen auf die Staatsfunkdemagogen und ihre Claquere!

Die ersten Passagen hierzu findet man unter Ziel (und Verpflichtung) 2 „Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen“.

Wir verpflichten uns ferner, für eine rasche und vollständige Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu sorgen sowie auf anderen bestehenden  Rahmenwerken aufzubauen und in ihre Umsetzung zu investieren, um die Gesamtwirkung des Globalen Paktes zur Erleichterung einer sicheren, geordneten und regulären Migration zu erhöhen.

Hier werden indirekte Aussagen geroffen. Diese Passage wird auch von der Jungen Freiheit wie folgt kommentiert:

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wurde am 25. September 2015 beim
Uno-Nachhaltigkeitsgipfel der Staats- und Regierungschefs beschlossen. Durch den
15-Jahres-Plan soll das Wirtschaftswachstum gesteigert, der weltweite Lebens-
standard verbessert, die Ungleichheit zwischen den Ländern verringert sowie ein
nachhaltiges Management von natürlichen Ressourcen gewährleistet werden. Zudem taucht hier erstmals die Forderung nach einer „geordneten, sicheren und regulären Migration“ auf. Obwohl rechtlich nicht bindend, legte die Bundesrepublik bereits am 19. Juli 2016 einen Bericht über die nationale Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele vor. So verwies die Regierung auf das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum und den Zeitplan zum Ausstieg aus der Kohleverstromung. Später folgten ein „Aktionsplan Menschenrechte“, die Frauenquote für Aufsichtsräte und der von Entwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU) angeregte „Marshallplan für Afrika“.

Hervorhebungen in Zitaten hier und im weiteren Verlauf durch den Autor, sofern nicht etwas anderes angemerkt ist. Das kann man so stehen lassen. Wir können aber sehen, wie selbst aus einer „Agenda“ nationale Gesetze und Initiativen werden.

Dann heisst es weiter weiter:

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maß-
nahmen schöpfen. Wir werden […]

So ist der gesamte Abschnitt zu den 23 Zielen und Verpflichtungen aufgebaut. Es gibt die Absätze mit den „Wir verpflichten […]“ und dann folgt eine (nahezu endlose Aneinanderreihung von Punkten“, wo zuvor gestanden hat „Um diese Verpflichtung zu verwirklichen […]“.

g) […] Aufbau von Resilienz und Katastrophenvorsorge, Klimawandelabschwächung und -anpassung, […]

g) Migranten im Rahmen der nationalen Notfallvorsorge und -bewältigung berücksichtigen, einschließlich durch Berücksichtigung einschlägiger Empfehlungen aus den von Staaten gelenkten Beratungsprozessen, wie etwa der Guidelines to Pro-
tect Migrants in Countries Experiencing Conflict or Natural Disaster (Leitlinien der Initiative „Migrants in Countries in Crisis“ zum Migrantenschutz in von Konflikten oder Naturkatastrophen betroffenen Ländern); Naturkatastrophen, die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels und Umweltzerstörung

h) gemeinsame Analysen und den Informationsaustausch verstärken, um Migrati-
onsbewegungen, die etwa durch plötzliche und schleichende Naturkatastrophen, die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels, Umweltzerstörung und andere prekäre Situationen ausgelöst werden können, besser zu dokumentieren, zu verstehen, vorherzusagen und zu bewältigen, und gleichzeitig sicherstellen, dass die Menschenrechte aller Migranten wirksam geachtet, geschützt und gewährleistet werden

i) Strategien zur Anpassung und zur Stärkung der Resilienz gegenüber plötz-
lichen und schleichenden Naturkatastrophen, den nachteiligen Auswirkungen des
Klimawandels und der Umweltzerstörung wie Wüstenbildung, Landverödung, Dürre und Anstieg des Meeresspiegels entwickeln, unter Berücksichtigung der möglichen Implikationen für Migration und in Anerkennung dessen, dass die Anpassung im Herkunftsland vorrangig ist;

k) auf subregionaler und regionaler Ebene Konzepte und Mechanismen abstimmen und entwickeln, um der prekären Situation der von plötzlichen und schleichenden
Naturkatastrophen betroffenen Menschen entgegenzuwirken, indem ihr Zugang zu einer humanitären Hilfe, die ihre Grundbedürfnisse deckt, gewährleistet wird, unter voller Achtung ihrer Rechte, gleichviel wo sie sich befinden, und indem nachhaltige Lösungen zur Steigerung der Resilienz und Eigenständigkeit gefördert werden, unter Berücksichtigung der Kapazitäten aller beteiligten Länder;

l) kohärente Ansätze zur Bewältigung der Herausforderungen von Migrations-
bewegungen im Kontext plötzlicher und schleichender Naturkatastrophen entwickeln, einschließlich durch Berücksichtigung einschlägiger Empfehlungen aus den von Staaten gelenkten Beratungsprozessen, wie etwa der Agenda for the Protection of CrossBorder Displaced Persons in the Context of Disasters and Climate Change (Agenda zum Schutz der aufgrund von Katastrophen und Klimaänderungen über Grenzen hinweg Vertriebenen) und der Plattform zu Flucht vor Naturkatastrophen.

Unter dem Ziel 5: „Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für eine reguläre Migration“ finden sich weitere Passagen.

g) nationale und regionale Verfahren für die Einreise und Aufenthalte von angemes-
sener Dauer entwickeln oder bestehende Verfahren ausbauen, die auf der Grundlage mitmenschlicher, humanitärer oder sonstiger Erwägungen für Migranten gelten, die aufgrund plötzlicher Naturkatastrophen und anderer prekärer Situationen gezwungen sind, ihr Herkunftsland zu verlassen, beispielsweise durch die Erteilung von Visa aus humanitären Gründen, die Übernahme privater Patenschaften, die Gewährleistung des Bildungszugangs für Kinder und die Erteilung befristeter Arbeitsgenehmigungen, solange eine Anpassung im Herkunftsland oder eine Rückkehr dorthin nicht möglich ist;

h) bei der Ermittlung, Entwicklung und Verstärkung von Lösungen für Mi-
granten zusammenarbeiten, die aufgrund von schleichenden Naturkatastrophen, den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels und Umweltzerstörung, beispielsweise Wüstenbildung, Landverödung, Dürren und Anstieg des Meeresspiegels, gezwungen sind, ihr Herkunftsland zu verlassen

Die Junge Freiheit kommentiert diesen Abschnitt wie folgt:

Bei Katastrophen zu helfen ist selbstverständlich. Doch wann ist jemand „gezwun-
gen“, aus Umweltgründen auszuwandern? Wenn die Ernte nicht mehr stimmt?

Unter dem Ziel 23: „Stärkung internationaler Zusammenarbeit und globaler Partner-
schaften für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ finden sich die folgenden Passagen.

b) die internationale und regionale Zusammenarbeit verstärken, um die Um-
setzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in den geografischen Ge-
bieten, in denen die irreguläre Migration aufgrund der konsistenten Auswirkungen
von Armut, Arbeitslosigkeit, Klimawandel und Katastrophen, Ungleichheit, Korruption, schlechter Regierungsführung und anderen strukturellen Faktoren systematisch ihren Ursprung hat, durch geeignete Kooperationsrahmen, innovative Partnerschaften und die Einbeziehung aller relevanten Interessenträger zu beschleunigen, bei gleichzeitiger Wahrung der nationalen Eigenverantwortung und einer geteilten Verantwortung;

New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten

Der Migrationspakt und der „Globaler Pakt für Flüchtlinge“ (im weiteren Verlauf „Flüchtlingspakt“ genannt) , welcher angeblich komplementär zu diesem sein soll, fußt auf der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten, welche am 19. September 2016 verabschiedet wurde. In dieser können wir direkt die Gründe für Migration und Flucht in der Einleitung lesen:

1. Seit frühester Zeit machen sich Menschen auf den Weg, die einen auf der Suche nach neuen wirtschaftlichen Chancen und Horizonten, die anderen, um bewaffneten Konflikten, Armut, Ernährungsunsicherheit, Verfolgung, Terrorismus oder Menschenrechtsverletzungen und -übergriffen zu entkommen. Bei wieder anderen sind die nachteiligen Auswirkungenvon Klimaänderungen, Naturkatastrophen (die teilweise mit Klimaänderungen in Verbindung stehen können) oder anderen Umweltfaktoren Grund des Aufbruchs. In vielen Fällen werden Menschen durch mehrere dieser Gründe zugleich zum Aufbruch bewegt.

Hier finden sich also die Gründe „Klimaänderungen und Naturkatastrophen (die teilweise mit Klimaänderungen in Verbindung stehen können)“ wieder.

Es existiert ein separates Dokument auf den Webseiten des UNHCR, Titel dieses Dokuments: „Klimawandel, Katastrophen und Vertreibung in den globalen Pakten: Standpunkte des UNHCR„. In diesem heißt es in der Einleitung:

Bewältigung großer Flüchtlings- und Migrationsbewegungen“ (Mai 2016) erkennen die Herausforderungen, die sich durch den Klimawandel und durch Katastrophen verursachte Vertreibungen ergeben, ausdrücklich an. Beide Dokumente verweisen darauf, dass die Schutzagenda der Nansen Initiative zu den Bemühungen zur Bewältigung großer Flüchtlings- und Migrationsbewegungen beiträgt.
Mit den beiden Pakten sind der Migrationspakt und der Flüchtlingspakt gemeint. Unter (i) Empfang und Aufnahme – Internationaler Schutz heisst es dann weiter:
Einige Personen, die aufgrund von Klimawandel und Katastrophen vertrieben werden, könnten in den Schutzbereich der Flüchtlingsdefinition fallen. Es ist mittlerweile anerkannt, dass Personen, die über Landesgrenzen fliehen, Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sein können, wenn sie infolge von Katastrophen, darunter Dürre oder Hungersnot, fliehen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Katastrophen mit bewaffneten Konflikten im Zusammenhang stehen, die rassistisch, ethnisch, religiös oder politisch motiviert sind, oder dass bestimmte Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig stark von solchen Katastrophen betroffen sind.

Es wird dann weiter ausgeführt, dass die Genfer Flüchtlingskonvention und ihr Protokoll durch weitere regionale Flüchtlingsinstrumente ergänzt werden, namentlich:

  • OAU-Konvention von 1969,
  • die Cartagena-Erklärung von 1984,
  • die EU-Qualifikationsrichtlinie,
  • sowie die 1966 Bangkok Principles.

Im weiteren stellt die UNHCR dann fest, dass

Unabhängig davon, ob diese regionalen Definitionen auf eine konkrete Situation oder Person Anwendung finden, gilt eine Person, die unter diesen Umständen flieht, als Flüchtling im Sinne des UNHCR-Mandats.

Also auch solche Personen die durch die konkrete Situation bedroht ist, fällt damit unter dem Schutz der UNHCR. Damit wurde also ein breites Einfallstor geschaffen und den Maßnahmen die im Flüchtlingspakt geregelt sind!

Zum globalen Migrationspakt heißt es dann:
Die durch Klimawandel und Katastrophen bedingte Vertreibung ist auch ein Thema
im globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration:
  • Bekämpfung der Ursachen von Migration. Umweltzerstörung, Umweltkatastrophen und Klimawandel können gemeinsam mit anderen Faktoren große Migrations- und Vertreibungsbewegungen auslösen und verschärfen. In einigen Fällen wandern Personen angesichts der langsam eintretenden Folgen des Klimawandels vorsichtshalber aus. Vorbeugende Maßnahmen, beispielsweise zur Anpassung an den Klimawandel, zur Minderung des Katastrophenrisikos und zur nachhaltigen Entwicklung, sowie die freiwillige Migration als Anpassungsstrategie und die geplante Umsiedlung als letztes Mittel, sind entscheidend, um Zwangsvertreibung und große Migrationsbewegungen zu verhindern und auf ein Minimum zu beschränken.

In Summe sollte deutlich sein, dass der Migrationspakt, neben dem Flüchtlingspakt, ein weiteres Einfallstor für weitere „Flüchtlinge“ und „Migranten“ schafft. Zukünftig muss sich eine Person nur darauf beziehen, dass es sich vor dem Klimawandel schützt oder einer schleichenden Katastrophe und die Bundesregierung müsste die Tür aufmachen. Damit stehen diesem Klima“migranten“ die Mindestleistungen, die auch einem Bürger dieses Staates zustehen, zur Verfügung. Weitere Hunderttausende werden sich ins gelobte Land machen und auch dieses wird Milliarden kosten und demographisch zum weiteren Exitus der einheimischen Bevölkerung beitragen.
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4 Kommentare zu „Der globale Migrationspakt: Das Narrativ des Klima“migranten“

  1. „plötzliche und schleichende Naturkatastrophen, die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels, Umweltzerstörungen […]“.
    Da die BRD und die Philippinen ja beide unterschreiben kann ich dann ggf. gegen die Visagebuerhren hier vorgehen?
    1. plötzliche und schleichende Naturkatastrophen
    Kann ich da Merkel angeben? Ploetzlich war sie da und eine Katastrophe war sie schon immer.
    2. Auswirkungen des Klimawandels
    Nuhja, Deutschland ist immer noch arschkalt, die Haelfte des Jahres. Ich werde YouTube-Videos ueber die Gefahren des Glatteis herunter laden und dem Immigrationsbeamten zeigen. Die haben aber hier leider keine Vorstellung davon, was Glatteis ueberhaupt ist.
    3. Umweltzerstörungen
    Diesel klappt nicht, die haben hier zu 50% Dieselfahrzeuge. Aber, die haben hier eben auch mindestens 100 mal so viele Elektrofahrzeuge (E-Scooter, Billigimport aus China). Also Philippinen 100 mal umweltbesserer als BRD. Klarer Fluchtgrund.

    War jetzt im Spass, aber so auf diesem Niveau bewegen sich die Argumente der Migranten und ihrer Helfer.

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