Zwangsheirat: Landeshaushalt Niedersachsen

Aus dem Niedersächsischen Landeshaushalt 2017/2018 des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

 

Der Nieders. Landtag hat am 18.05.2005 eine Entschließung „Zwangsheirat ächten – Zwangsehen verhindern“ verabschiedet. Die Landesregierung
hat am 16.11.2005 hierzu einen Zwischenbericht an den Landtag erstellt. Sie hat dem Landtag am 07.02.2007 ein Handlungskonzept
„Zwangsheirat ächten – Zwangsehen verhindern“ vorgelegt (LT-Drs. 15/3537).
a) Mit dem 2007 eingerichteten Nieders. Krisentelefon gegen Zwangsheirat wird eine überregionale Anschubarbeit gegen Zwangsheirat geleistet.
Jährlich werden ca. 160 Betroffene beraten. Die Beratung der Betroffenen findet bei Bedarf in türkischer, kurdischer oder arabischer
Sprache statt. Daneben gibt es viele Anfragen von Beschäftigten in Behörden, Beratungsstellen und Dritten im Zusammenhang mit
Zwangsheirat / Zwangsehe.
b) Zwangsheirat ist ein überregionales Problem. Betroffene melden sich aus vielen Teilen des Landes. Durch die Fortsetzung der Öffentlichkeitsarbeit
und Vernetzung wird ein größeres Problembewusstsein in der Öffentlichkeit erreicht, das zur Eindämmung des Phänomens
Zwangsheirat in unserer Gesellschaft notwendig ist.
c) Kriseninterventionsstelle zur kurzfristigen Unterbringung für von Zwangsverheiratung Betroffene mit hoher Gefährdungslage, auf die
das Nieders. Krisentelefon gegen Zwangsheirat und andere Institutionen – insbesondere für junge Volljährige – schnell zurückgreifen
können, bis eine tragfähige Lösung erarbeitet wurde.
Zielgruppe: von Zwangsheirat und Zwangsehe betroffene Frauen
Durchschnittliche Förderhöhe:

a) 143.000 EUR
b) 9.000 EUR
c) 53.000 EUR

Hervorhebungen durch den Blogautor.

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2 Kommentare zu „Zwangsheirat: Landeshaushalt Niedersachsen

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