Im vorherigen Blogbeitrag „Schutzsuchende“ – Definition des Statistischen Bundesamtes habe ich die Definition des Schutzsuchenden gemäss des Statistischen Bundesamtes skizziert. In diesem Blogbeitrag wollen wir uns die Statistiken des Statistischen Bundesamtes anschauen. Die Zahlen basieren auf den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung und dem Ausländerzentralregister.
Zum Stichtag 31.12.2017 lebten laut Statistischem Bundesamt 82.792.351 Personen in der Bundesrepublik Deutschland. Davon 10.623.940 Ausländer.
Insgesamt befanden sich zum Stichtag 31.12.2017 1.680.700 Schutzsuchende in der Bundesrepublik Deutschland, davon 348.640 mit offenem Schutzstatus, 1.154.365 mit anerkanntem Schutzstatus und 177.7000 mit abgelehntem Schutzstatus.
Die 1.154.365 Personen mit anerkanntem Schutzstatus lassen sich weiter unterteilen: 266.010 sind davon unbefristet, 888.355 befristet. Die befristeten lassen sich weiter unterteilen in 783.745 aus Asylverfahren und 104.610 die nicht aus Asylverfahren stammen.
Die 177.700 mit abgelehntem Schutzstatus lassen sich unterteilen in: 139.445 geduldet Ausreisepflichtige, 13.140 latent Ausreisepflichtige und 25.115 vollziehbar Ausreisepflichtige.
Die einzelnen Statistiken bezüglich der Schutzstati lassen sich noch weiter detailieren.
Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus:
Aufenthaltsstatus | Gesetzliche Grundlage | Anzahl |
Aufenthaltsgestattung | § 55 Abs.1 AsylG | 337.065 |
Gültiger Ankunftsnachweis eingetragen | § 63a AsylG | 5.885 |
Asylgesuch registriert | § 13 AsylG | 5.690 |
Schutzsuchende mit befristet anerkanntem Schutzstatus aus dem Asylverfahren:
Aufenthaltsstatus | Gesetzliche Grundlage | Anzahl |
Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte/r | § 25 Abs.1 AufenthG | 7.870 |
Flüchtling nach Genfer Konvention | § 25 Abs.2 AufenthG i. V. m. § 3 Abs.1 AsylG | 510.165 |
Nationales Abschiebeverbot | § 25 Abs.3 i.V.m. § 60 Abs.5 oder 7 AufenthG | 73.310 |
Subsidiärer Schutz | § 25 Abs.2 AufenthG i. V. m. § 4 Abs.1 AsylG | 192.400 |
Schutzsuchende mit befristet anerkanntem Schutzstatus ohne Asylverfahren:
Aufenthaltsstatus | Gesetzliche Grundlage | Anzahl |
Aufnahmen aus dem Ausland | § 22 Satz 1 AufenthG | 750 |
Aufnahmen aus dem Ausland durch BMI | § 22 Satz 2 AufenthG | 3255 |
Aufnahme auf Anordnung einer obersten Landesbehörde | § 23 Abs. 1 AufenthG | 25.840 |
Härtefallaufnahme durch Länder (2) | § 23a AufenthG | 5.590 |
Vorübergehender Schutz | § 24 AufenthG | X |
Vorübergehender Aufenthalt wegen dringender persönlicher/humanitärer Gründe (2) | § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG | 705 |
Aufenthaltsgewährung für vollziehbar Ausreisepflichtige (2) | § 25 Abs. 5 AufenthG | 35.460 |
Aufnahme auf Anordnung des BMI | § 23 Abs. 2 AufenthG | 19.290 |
Verlängerung wegen dringender persönlicher/humanitärer Gründe (2) | § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG | 5.905 |
Neuansiedlung (Resettlement) mit Aufenthaltserlaubnis | § 23 Abs. 4 AufenthG | 1.615 |
Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende: Integrierte Jugendliche (2) | § 25a AufenthG | 3.225 |
Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende: Eltern (2) | § 25a AufenthG | 520 |
Gut integrierten Jugendliche und Heranwachsende: Geschwister (2) | § 25a AufenthG | 275 |
Gut integrierten Jugendliche und Heranwachsende: Ehegatte / Lebenspartner (2) | § 25a AufenthG | 5 |
Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende: Minderjährige ledige Kinder (2) | § 25a AufenthG | 15 |
Nachhaltige Integration: Integrierter Ausländer (2) | § 25b AufenthG | 1.545 |
Nachhaltige Integration: Ehegatte/Lebenspartner (2) | § 25b AufenthG | 135 |
Nachhaltige Integration: Minderjähriges Kind (2) | § 25b AufenthG | 370 |
Zu Ziffer (2)
Bei diesen Aufenthaltstiteln wird bei der Bestimmung des Schutzstatus geprüft, ob eine Asylhistorie besteht. Es ist beispielsweise nicht auszuschließen, dass auch Personen, denen ein Aufenthaltstitel aus dem nicht humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes (z.B. zum Zweck der Erwerbstätigkeit) nicht verlängert wurde, ein solcher Aufenthaltstitel zugestanden wird. Um bei einer konservativen Schätzung der Zahl der Schutzsuchenden zu bleiben, werden diese Fälle nicht zu den Schutzsuchenden gezählt.
Schutzsuchende mit unbefristet anerkanntem Schutzstatus:
Aufenthaltsstatus | Gesetzliche Grundlage | Anzahl |
Aufnahmeanordnung mit Niederlassungserlaubnis | § 23 Abs. 2 AufenthG | 68.520 |
Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren | § 26 Abs. 3 AufenthG | 84.905 |
Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen nach 5 Jahren | § 26 Abs. 4 AufenthG | 110.380 |
Neuansiedlung (Resettlement) mit Niederlassungserlaubnis | § 26 Abs.3 AufenthG | 570 |
Rechtliche Stellung als heimatloser Ausländer | HAuslG | 1.635 |
Quellennachweise:
Hat dies auf Nicht-Linke Blogs rebloggt.
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