Anmerkungen zum Resettlement-Blogbeitrag

Ich hatte vor 2 Tagen den Blogbeitrag zum Resettlement-Programm (Resettlement-Programme) veröffentlicht. An der Stelle erlaube ich mir nochmal zwei Anmerkugen zu tätigen, die wichtig sind und im Hinterkopf behalten werden sollten.

Der erste Punkt, welcher im Hinterkopf behalten werden sollte, ist der, dass die Personen die über de Programme eingeflogen werden nicht den Asylprozess durchlaufen. Dieses geht auch aus meinem Blogbeitrag„Schutzsuchende“ – Definition des Statistischen Bundesamtes hervor, zudem sind in meinem Blogbeitrag „Schutzsuchende“ – Daten und Fakten (31.12.2017) entsprechende Bestandskennzahlen zum Stichtag 31.12.2017 ausgewiesen. Damit sind auch niemals Asylbewerber gewesen und tauchen demzufolge auch nicht in der Asylgeschäftsstatistik (Achtung dort werden Flußgrößen angegeben) auf. Wenn ein Innenminister Seehofer also die Zahl der Asylbewerber verkündet ist es notwendig zu wissen, dass dieses eben nur eine Teilmenge der Personen ist, die nach Deutschland kommt und später als „Schutzsuchende“ in der Statistik auftaucht.

Weiter sollte im Hinterkopf behalten werden, dass die Bundesregierung in der kleinen Anfrage darauf hinweist, dass die Kosten bezuschusst werden aus dem Asyl-, Migrations-, und Integrationsfonds (AMIF) der EU. Als Pauschale wird dort angegeben:

  • Relocation: 6.000 €
  • humanitärer Aufnahme aus der Türkei im Rahmen des 1:1-Mechanismus der EU/TUR-Erklärung: 6.500 €
  • Resettlement: 6.000 €
  • Resettlement (bestimmte Kategorien): 6.5000 €

Wenn man sich diese Kostenpauschalen vor Augen führt, fragt man sich was davon alles bezahlt. Der reine Sitzplan kann dieses nicht sein und auch nicht die zusätzlichen Kosten für die Kosten zum Flug und vom Flugplatz.

Jetzt wäre es noch sinnvoll zu wissen, wieviele Personen dort angekommen sind und was die Bundesregierung an Erstattung bekommen hat und wie teuer z.B. die Charterflüge gewesen sind.

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Ein Kommentar zu „Anmerkungen zum Resettlement-Blogbeitrag

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