Stadt Köln: Studentisches Wohnen in Unterkünften für Geflüchtete

Hervorhebungen durch den Blogautor in Zitationen.

Aus der öffentlichen Mitteilung [1]:

In der Sitzung vom 12.11.2018 hat die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) gemäß des Dringlichkeitsantrags AN/1511/2018 folgenden Beschluss gefasst:
Flüchtlingsunterkünfte sollen teilweise, in Absprache mit dem Studentenwerk, in Räumlichkeiten für Studenten umfunktioniert werden. Gleichzeitig soll ein Konzept erstellt werden, wie aus den jetzigen Flüchtlingsunterkünften Sozialwohnungen für finanzschwache Bürger, insbesondere Familien und Senioren, entstehen können.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein Zusammenleben von Studierenden und Geflüchteten, in den im Bezirk 02 errichteten Flüchtlingseinrichtungen gestaltet werden könnte.

Die Stadt Köln hat im Rahmen ihres Ressourcenmanagements eine Unterbringungsreserve mit ca. 1.500 Plätzen aufgebaut. Dazu gehören die leergezogenen Standorte Butzweilerhofallee und Hardtgenbuscher Kirchweg, die nun wieder in Betrieb genommen wurden. Aufgrund der aktuellen Zugangszahlen ist die Reserve weitgehend ausgeschöpft. In mehreren Notunterkünften mussten zwischenzeitlich sogar Sozial-, Betreuungs- und Aufenthaltsräume bzw. –hallen belegt werden, um durch das Aufstellen von Feldbetten weitere Plätze zu schaffen. Der schnelle Ausbau der Notunterbringungskapazitäten in Köln in den letzten drei Monaten hat jegliche Personalreserven der Träger aufgebraucht, neues Personal ist in dieser Kurzfristigkeit nur mit Mühe zu akquirieren. Die Stadt Köln ist
gemäß § 14 OBG zur Unterbringung verpflichtet.

Und weiter:

Aktuelle Unterbringungssituation in Köln
Aktuell sind 10.769 Personen in städtischen Unterkünften (Stand 09.01.2019) untergebracht. Nachdem in 2018 zunächst ein Rückgang zu verzeichnen war, stiegen die Zahlen zum Winter hin wieder deutlich an. Mehr als 2700 unerlaubt eingereiste Personen mussten seit Oktober 2018 aufgrund rechtlicher Verpflichtungen und zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in städtischen Unterkünften untergebracht werden.

Und weiter:

Die Notwendigkeit des Baus weiterer Unterbringungskapazitäten mit abgeschlossenen Wohneinheiten sowie die Vorhaltung von Reserveressourcen wird daher weiterhin forciert betrieben. Für 2019 sind nach aktuellem Stand ca. 2.000 Plätze in abgeschlossenen Wohneinheiten für geflüchtete Menschen in der Planung. Dies stellt sicher, dass die Stadt Köln ihrer gesetzlichen Pflicht zur Unterbringung den Qualitätsstandards entsprechend nachkommen kann.

Und weiter:

Die Errichtung der Leichtbauhallen zur Unterbringung von Geflüchteten erfolgte nach Maßgabe einschlägiger Erlasse des Landes, da eine dauerhafte Unterbringung von Geflüchteten in Zeltunterkünften und Traglufthallen baurechtlich weder genehmigungsfähig ist, noch längerfristig geduldet werden kann. Insofern wurde hier kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, die Unterbringung erfolgte vielmehr auf ordnungsrechtlicher Grundlage. Die Unterbringung oder gar Wohnnutzung anderer Zielgruppen wie z.B. obdachlose Menschen oder Studierende scheidet ebenso ausdrücklich aus wie eine Nutzung zur Kindertagesbetreuung oder für schulische / sportliche Belange.

Wenn das Land ein Gesetz/Erlass hierfür erlassen kann, welches für „Flüchtinge“ dieses ermöglicht, warum ist das Land dann nicht in der Lage ein Gesetz/Erlass zu verabschieden, welches die Unterbringung von Obdachlosen oder Studenten ermöglicht? Wollen die die Bürger dieses Landes komplett verarschen?

Es ist nicht möglich, in öffentlich-rechtlich gewidmeten Einrichtungen privatrechtliche Mietverträge über einzelne Wohneinheiten abzuschließen. Eine öffentlich-rechtliche Einweisung von Studierenden ist aufgrund der rechtlichen Definition von Obdachlosigkeit ebenfalls nicht möglich.

Dann erlässt man hierfür ein Gesetz!

Resümee
Aufgrund der beschriebenen Bedarfe und der rechtlichen Vorgaben ist studentisches Wohnen weder in den aktuellen Reserveressourcen noch in temporären Unterkünften oder öffentlich-rechtlich gewidmeten Einrichtungen möglich. Auch der Standort Bonner Straße 478-482 kommt aufgrund der aktuellen Bedarfe nicht für eine privatrechtliche Vermietung in Betracht.
Die Verwaltung forciert zur Schaffung neuen Wohnraums für sozial benachteiligte Personengruppen auf ihren zur Verfügung stehenden Flächen Bauvorhaben im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Hieran können auch z.B. Studierende partizipieren, sofern sie die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein erfüllen.

„Flüchtlinge“, „Flüchtlinge“ über ALLES! Und der deutsche Bürger ist dagegen ein Dreck. Wann kapiert das der Michel und fegt diese Bürokraten endlich vom Hof?!

 

Quellennachweis:

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=701063&type=do&

 

 

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2 Kommentare zu „Stadt Köln: Studentisches Wohnen in Unterkünften für Geflüchtete

  1. Was mir dazu einfaellt:
    1. other people’s money…
    2. Voellig qualifikationsbefreite Lokalpolitiker entscheiden ueber Gesetze und Verordnungen, die sie selbst nicht verstehen. Demokratie ist doch geil 😉

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