Die Partei „Die Linke“ hat mindestens drei kleine Anfragen in dieser Legislaturperiode zum Thema „Weißhelme“ gestellt:
- Die „Weißhelme“ in Syrien (Drucksache 19/2360), beantwortet durch die Bundesregierung am 25.06.2018 (Drucksache 19/2946)
- Evakuierung von Mitgliedern der „Weißhelme“ aus Syrien und ihre Aufnahme in
Deutschland (Drucksache 19/3973), beantwortet durch die Bundesregierung am 24.09.2018 (Drucksache 19/4487) - Aufnahme von Mitgliedern der „Weißhelme“ aus Syrien in Deutschland (Drucksache 19/7189), beantwortet durch die Bundesregierung am 25.06.2018 (Drucksache 19/7629)
Laut der Bundesregierung (Auswärtiges Amt) liegen dieser folgende Erkenntnisse bezüglich der Weißhelme vor:
Die international unter dem Namen „syrische Weißhelme“ bekannte Organisation bezeichnet sich selbst auf Arabisch „difa‘ al-madani al-suri“ (Syria Civil Defence). Nach Kenntnis der Bundesregierung gingen die Weißhelme aus einer Graswurzelbewegung in den vom syrischen Regime und seinen Milizen angegriffenen Gebieten Syriens hervor. Ab Ende 2012 entstanden in diesen Gebieten unabhängig voneinander lokale ürgergruppen, die nach Angriffen des Regimes und seiner Milizen Verletzte und Tote bargen. Einige dieser Gruppen erhielten im März 2013 auf eigene Initiative und durch Vermittlung der Organisation „Mayday Rescue“ erstmals fachmännische Unterweisung im Bergen von Menschen. Im Oktober 2014 schlossen sich viele dieser lokalen Gruppen zur Organisation des syrischen Zivilschutzes zusammen. Sie wurden dabei auf eigene Bitte von „Mayday Rescue“ unterstützt.
Ich lasse diese Antwort einmal so unkommentiert stehen und verweise auf andere Pressbeerichte die teilweise sich auch in den kleinen Anfragen der Linke findet. Fokussieren wir uns zunächst auf die Zahl der Mitglieder auf die die unterschiedlichen Antworten eine Antwort erhalten. In der Antwort vom 25.06.2018 schreibt die Bundesregierung:
Das erste lokale Team von Rettungshelfern im Jahr 2012 zählte 25 Freiwillige. Heute arbeiten nach Angaben der syrischen Weißhelme 4 011 Männer und Frauen in 140 Teams und 30 geographischen Sektoren für die Organisation.
Die Bundesregierung weist dabei die Gebiete aus, die unter dem Einfluß syrischer „oppositioneller“ Gruppen stehen: Teile der Provinzen Aleppo, Daraa, Hama, Idlib und Kuneitra.
In der Antwort vom 24.09.2018 schreibt die Bundesregierung:
Nach Kenntnis der Bundesregierung zählt die Organisation der „Weißhelme“ derzeit 2.863 Mitglieder.
Ein weiterer interessanter Aspekt ist die der finanziellen Förderung der Weißhelme. Gemäss den Antworten der Bundesregierung fördert diese die Weißheme jahresscheibenweise wie folgt:
- 2016: 7 Millionen Euro
- 2017: 5 Millionen Euro
- 2018: 5,1 (5,15) Millionen Euro
Die Zahl in Klammern für 2018 ist die Angabe der finanziellen Förderung laut Bunderegierung gemäß dem Blogautor gegenüber. Die Angabe der Linke, dass vor 2016 eine finanzielle Förderung stattfand ist offensichtlich falsch. Laut Auskunft der Bundesregierung fand vor 2016 keine finanzielle Förderung statt.
Die Bundesrgierung antwortet auf die Frage der Partei „Die LINKE“ bezüglich der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen wie folgt:
„Syria Civil Defence“ arbeitet mit der gemeinnützigen „Mayday Rescue“-Stiftung zusammen, welche diese bei der Geschäftsführung und der Verwaltung internationaler Spenden unterstützt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über eine Zusammenarbeit vor.
„MAYDAY RESCUE“ weist auf seiner Webseite das Auswärtige Amt als „Donor“ aus. Wie hoch waren also die bisherigen finanziellen Förderungen dieser Organsation? Eine Antwort des Auswärtigen Amtes dem Blogautor gegenüber ergibt folgendes:
- 2016: 7 Millionen Euro
- 2017: 5 Millionen Euro
- 2018: 6,75 Millionen Euro
Mayday Rescue wird dabei von der Bundesregierung als Umsetzungspartner für Projekte in Syrien gefördert.
DIe LINKE fragt zudem bezüglich Evakuierungsmaßnahmen der Weißhelme und deren humanitären Aufnahme von Mitgliedern. Die Bundesregierung antwortet hierzu:
Am 21./22. Juli 2018 wurden 98 Mitglieder der „Weißhelme“ und 3 24 Familienangehörige nach Jordanien evakuiert. Zum Schutz der betroffenen Personen kann die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskünfte zu weiteren Details erteilen.
Interessant ist, dass die Bundesregierung bestätigt, dass dieses mithilfe des israelischen Militärs über die Golanhöhen geschah und die Bundesregierung darauf hinweist, dass diese die Besatzung als illegal und nicht durch das Völkerrecht gedeckt sieht. Zudem weist diese darauf hin, dass Deutschland zu jenen EU-Staaten gehört die sich vorab für eine Evakuierung gegenüber Israel ausgesprochen hat.
Die Linke fragte die Bundesregierung auch inwieweit Mitglieder der Weißhelme nach Deutschland aufgenommen wurden. Die Antwort der Bundesregierung:
Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) wurde zur Aufnahme der „Weißhelme“ auf Grundlage von § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes
beteiligt. Danach kann das BMI zur Wahrung politischer Interessen der undesrepublik Deutschland die Aufnahme eines Ausländers erklären. Die Übernahme von betroffenen Personen erfolgt auf Vorschlag des Auswärtigen Amts. Nach Abstimmung auf Arbeitsebene wurde die Aufnahme durch die Leitung des BMI gebilligt.
In meinem Blogbeitrag „„Schutzsuchende“ – Daten und Fakten (31.12.2017)“ hatte ich schon darauf hingewiesen, dass die Zahl der „Schutzschenden“ viel höher ist, als in den Mainstreammedien ausgewiesen. Der Grund hierfür ist der, dass diese meistens nur die Angaben des BAMF aus der Asylgeschäftsstatistik übernehmen. Personen denen nach $ 22 Satz 2 des AufenthG ein humanitärer Aufenthalt gestattet wird, müssen aber keinen Asylantrag stellen und werden damit auch nicht in der Asylgeschäftsstatistik ausgewiesen.
Wieviele Personen wurden insgesamt aufgenommen?
Es wurden drei „Weißhelme“ in Deutschland aufgenommen.Die „Weißhelme“ wurden gemeinsam mit ihren Ehefrauen und Kindern aufgenommen (jeweils eine Ehefrau und insgesamt elf Kinder). Das heisst in Summe wurden 17 Personen aufgenommen.
Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat ist gegenüber dem Autor ausserstande ihm die Zahl der Einreisenden gemäss §22 Satz 2 als Flusskennzahlen jahresscheibenweise auszuweisen. Hierzu wird auf das Ausländerzentralregister verwiesen. Dieses liefert aber nur Bestandskennzahlen und nicht Flussgrössen! Und das obwohl das BMI diese genehmigt! Das BMI hat dem Blogautor eine Bestandsübersicht zukommen lassen für ehemalige afghanische Ortskräfte die ich an dieser Stelle wiedergebe.
Stichtag | eingereiste Ortskräfte | eingereiste Familienangehörige |
17.02.2014 | 31 | 82 |
29.12.2014 | 290 | 679 |
29.12.2015 | 525 | 1464 |
29.12.2016 | 664 | 2086 |
03.01.2018 | 747 | 2411 |
18.12.2018 | 764 | 2478 |
Das Statistische Bundesamt weist zum 31.12.2017 3255 Personen aus die gemäss §22 Satz 2 AufenthG einen Aufenthaltstitel haben. Wer sind also die anderen Personenkreise denen hier die Einreise gestattet wurde?
Quellennachweise:
https://www.maydayrescue.org/content/donors
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/076/1907629.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904487.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/029/1902946.pdf
Hat dies auf Nicht-Linke Blogs rebloggt.
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