Wie definiert das RKI nun eigentlich einen Impfdurchbruch?
eigentlich hatte ich mir vorgenommen erstmal nichts zu schreiben und auch die letzten Monate war ich nahezu fassungslos ob der Dummheit vieler „Mit“Menschen. Jetzt werde ich dennoch diesen Blog ein wenig füllen, quasi als Dokumentation.
Momentan wird ja wieder von den Impflingen gegen Ungeimpfte gehetzt, diese Hetze könnte man auch als Volksverhetzung werten.
Ein Impfdurchbruch liegt vor, wenn bei einer vollständig geimpften Person eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2 Infektion mit Symptomatik festgestellt wird. Ein vollständiger Impfschutz besteht in der Regel, wenn nach der letzten erforderlichen Impfdosis 14 Tage vergangen sind (2-Dosen-Impfschema bei Comirnaty, Spikevax und Vaxzevria, 1-Dosen-Impfschema bei Janssen).
Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Wirksamkeit.html
Nicht als Impfdurchbruch zählt somit jemand der: 1. nur eine Impfung erhalten hat, 2. zwei Impfungen erhalten hat, aber dessen 2. Impfung kürzer als 14 Tage zurück liegt, 3. Symptome aufweist, aber einen negativen PCR—Test, 4. einen positiven Test aber keine Symptome.
unabhängig davon, dass durch die 3G—Regel jede Menge asymptomatische Fälle erzeugt werden.
Hat dies auf Nicht-Linke Blogs rebloggt.
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Grundsaetzlich wurden seit Beginn der sog. Pandemie nie Daten erhoben, die medizinisch zielfuehrend sein koennen. Falls es doch mal ‚aus Versehen‘ passiert, wird sofort eine Kategorie-Verschleierung vorgenommen.
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Womit eine effektive Abarbeitung immer schwerer wird. Erinnert an die Finanzbuchhaltung meines letzten Arbeitgebers. Die wurde auch immer kreativer in der Verschleierung der Verluste.
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