Der Wert einer Rundfunkbeschwerde

In einer meiner vorherigen Blogbeiträge hatte ich darauf hingewiesen, dass der SWR Fake-News verbreitet indem er behauptet, dass der Kommunist Kretschmann seinen S-Klasse Dienstwagen gegen ein Hybrid-Fahrzeug eingetauscht hat. Fake-News vom allerfeinsten. Denn der „Wasser predigen – Wein saufen“-Ministerpräsident hat sein Fahrzeug nicht umgetauscht, sondern stattdessen ein Zweitfahrzeug angeschafft. Der Steuermichel zahlt schliesslich.

Das war es doch mal wert, den SWR darauf hinzuweisen, dass es sich um Fake-News handelt und so schrieb ich an die im Impressum vorzufindene Mailadresse folgendes:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf ihre Pressemitteilung: „Kretschmann mit Elektro-Dienstwagen unterwegs“
(https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Ministerpraesident-tauscht-Limousine-aus-Kretschmann-wechselt-zu-Elekro-Stadtgelaendewagen,kretschmanns-dienstwagen-100.html).
In dieser behaupten Sie: „Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) trennt sich von seiner Mercedes S-Klasse und steigt auf einen Elektro-Stadtgeländewagen um. Am Dienstag bekam er das Auto von Daimler überreicht. „Woher kommt ihrerseits die Information, dass sich das Staatsministerium von der S-Klasse trennt und der Ministerpräsident zukünftig nur noch mit dem“ GLC F-Cell“ im Ländle unterwegs ist? Haben Sie diesbezüglich explizit im Staatsministerium nachgefragt?

Eine Antwort erhielt ich nicht. So schrieb ich ein zweites Mal. Wieder keine Antwort. Der Blogger Maniko brachte mich dann darauf, einfach mal eine Rundfunkbeschwerde einzugeben und dieses tat ich auch in einem ähnlichen Wortlaut. Vielleicht etwas grober und mittlerweile ungehaltener. Und ich erhielt tatsächlich eine Antwort von einer Frau Stefanie Schneider, Landessenderdirektorin Baden-Württemberg mit folgendem Wortlaut:

[…] Der Artikel, dessen Link Sie uns geschickt haben, basiert auf einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa vom 18.12.2018 um 17:13. […] Diese Meldung hat die
Online.Nachrichtenredaktion des SWR bearbeitet und am selben Tag um 18:45 Uhr online gestellt (ersichtlich am Zeitstempel unterhalb des Artikels).
Damit gibt der Artikel den Sachstand wieder, der zur Zeit der angegeben Veröffentlichung bekannt war.Erst 26 Stunden später, am 19.12.2018 um 19:14, kam eine dpa-Meldung auf Basis einer Medien-Info des „Südkuriers“, die präzisierte: „Kretschmann will Elektrofahrzeug nur als Zweitwagen nutzen“. Zu diesem
Zeitpunkt war der ursprüngliche Artikel bereits nicht mehr auf unserer Seite SWR Aktuell Baden-Württemberg zu finden. Von daher gab es keine Aktualisierung
des bestehenden Artikels. Üblicherweise verweilen Nachrichtenartikel maximal 24 Stunden. Auch ein neuer Artikel kam am Abend des 19.12.2018 unter Berücksichtigung der aktuellen Nachrichtenlage und der anderen Geschehnisse an diesem Tag nicht in Betracht. Über Suchmaschinen ist der ursprüngliche Artikel noch auffindbar, aber die Angabe des Veröffentlichungszeitpunktes signalisiert klar, dass es hierbei um den damaligen Informationsstand des 18.12 handelt.

Man muss sich diese Unverschämtheit einmal vor Augen führen. Man setzt eine Falschmeldung ab und verweist auf eine dpa-Meldung. Anstatt diese zu prüfen und im Staatsministerium nachzufragen unterbleibt dieses. Man erhält einen Tag später die Meldung, dass man eine Falschmeldung veröffentlicht hat, korrigiert diese aber nicht, da sie nicht mehr unter Aktuelles erscheint. Selbstverständlich ist sie aber noch über Suchmaschinen auffindbar. Anstatt sie einfach zu korrigieren und den Leser auf die ursprüngliche Falschmeldung hinzuweisen unterbleibt dieses. Und als Krönung verweist man darauf, dass der Leser ja sehen würde, dass dieses den Informationssachstand vom 18.12. widerspiegelt. Der Leser kann aber nicht erahnen, dass diese Meldung falsch ist.

Das Schreiben werte ich als klassische „Staatsfunk-Verarsche“. Was ist eine Programmbeschwerde überhaupt wertet, wenn sie überhaupt nicht zu Verbesserungen führt. Der Staatsfunk, aber auch jedes andere Presseorgan könnte sich darauf berufen, dass diese Meldung nur den Sachstand zum angegeben Zeitpunkt widerspiegelt, Auch wenn es ein leichtes wäre, dieses zu korrigieren. Tut man aber nicht, denn man ist ja schliesslich Staatspropaganda.

 

3 Kommentare zu „Der Wert einer Rundfunkbeschwerde

  1. Tja, was hast du denn erwartet? Etwa „Vielen Dank fuer Ihren Hinweis, lieber Herr Hasrede. Wir haben den Artikel umgehend korrigiert und entschuldigen uns vielmals fuer den Fehler“ ???

    Sowas machen wir als Blogger, weil wir nicht so arrogant sind wie die, die den Auftrag haben das Volk zu manipulieren. DIE haben alles richtig gemacht, nach DEREN Auffasung ihres Staatsauftrags. Wenn Du eine Flaschmeldung verbreitest und stehen laesst, kommt vielleicht ein SEK vorbei.

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