Brutto- vs. Nettozahlungen an die EU – am Beispiel des Europäischen Sozialfonds (ESF) 1. Teil

In den Medien wird immer wieder betont, dass Deutschland Nettozahler in der EU ist, dieses aber zugleich relativiert wird mit irgendwelchen Vorteilen die die Bürger angeblich davon hätten. Interessant ist dabei, dass kaum die Bruttozahlungen betrachtet werden. Hierzu finden sich auch sehr wenige Artikel wenn man danach sucht. Die Logik die dahinter steckt ist die, dass „Wir“ ja auch was zurückbekommen, daher das Saldo aus den Zahlungen an die EU mit den „Rückzahlungen“ berechnen müssen; d.h. den Nettobetrag. Warum eigentlich? Was genau bekommen wir zurück oder präziser ausgedrückt, was genau wird da gefördert? Auf der Webseite esf.de werden die Mittel aufgeführt die Deutschland „zurückerhält“. Es wird festgehalten:

Infolge der positiven Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes erhält Deutschland Strukturfondsmittel in Höhe von noch ca. 19,3 Mrd. Euro. Hiervon entfallen auf den Europäischen Sozialfonds ca. 7,49 Mrd. Euro […]

Zudem gibt es eine Unterteilung nach Regionen:

  • Stärker entwickelte Regionen (Westdeutsche Bundesländer inkl. Region Leipzig und Berlin, ohne die Region Lüneburg): 4,23 Mrd. Euro (56,4%)

  • Übergangsregionen (ostdeutsche Bundesländer inkl. Region Lüneburg ohne Region Leipzig und Berlin): 3,26 Mrd. Euro (43,6%)

Neben der Unterteilung in Regionen gibt es eine Unterteilung der Mittel die der Bund erhält (2,689 Mrd.) und die Mittel die die Bundesländer (4,8 Mrd.) erhalten. Für den Bund verwalten die folgenden Ministerien die Mittel:

  • Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (federführend)
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
  • Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit

Als Förderschwerpunkt wird seitens der EU vorgeben, dass

die ESF-Förderung muss thematisch konzentriert werden, wobei mindestens 20 % der insgesamt in jedem Mitgliedstaat zur Verfügung stehenden ESF-Mittel für das thematische Ziel „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und jeglicher Diskriminierung“

Seitens der Bundesregierung werden 3 Ziele benannt

Die Thematischen Ziele und ihre Investitionsprioritäten:

Ziel A:Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte

Hier wird besonders die Förderung von Frauen hervorgehoben.

Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Gebieten, einschließlich des Zugangs zur Beschäftigung und des beruflichen Aufstiegs, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Förderung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit

Ziel B:Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung

Ziel C:Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen

Für Frauen und Migranten/innen werden spezifische Fördermaßnahmen vorgehalten.

Zudem werden Kommunen, die sich mit hohen Anteilen an EU-Neuzuwanderer/innen mit erhöhten Integrationsbedarfen konfrontiert sehen, in besonderem Maße durch ESF-Aktivitäten im Rahmen von „BIWAQ“Jugend stärken im Quartier“ und der „Integrationsrichtlinie Bund“ unterstützt.

In den folgenden Artikeln wollen wir uns mal die einzelnen Förderschwerpunkte der Ministerien, sowie der Bundesländern anschauen und wie viel Geld in welche Vorhaben geflossen sind.

Baden-Würtemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

 

 

Quellennachweise:

[1] https://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014-2020/Operationelles%20Programm/inhalt.html

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